Sehr geehrte Damen und Herren!
Beim Parteienverkehr im Marktgemeindeamt ist zu beachten:
Der Zutritt ist nur nach einer telefonischen Terminvereinbarung möglich. Zusätzlich sind das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder Masken mit äquivalentem bzw. höherem Schutzniveau, das Einhalten des Mindestabstands von zwei Meter und die Befolgung der Hygienemaßnahmen erforderlich.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Einen äußerst lustigen Faschingsdienstag verbrachten unsere SchülerInnen mit Spielen, Tanz und viel Musik sowohl in den Klassenräumen als auch im Turnsaal. Im Anschluss gab es Getränke und Krapfen, dafür herzlichen Dank an die Gemeinde.