Marktgemeinde Kraubath an der Mur

Anträge

Alarmanlagen

10 % der Investitionskosten bis maximal € 200,--

 

Gilt für Alarmanlagen im hauptwohnsitzlich bewohnten Häusern oder Wohnungen in Kraubath an der Mur, die ab 1.1.2013 angeschafft wurden. Flüssigstellung nach Vorlage der Rechnung über den Einbau sowie Zahlungsbestätigung.

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Betriebsgründungen

Individuelle Förderungen

Hilfestellung bei Betriebsgründungen/-ansiedelungen:
Dr. Wolfgang Stegmann, Georgi-Siedlung 4, 8714 Kraubath an der Mur
Mobil: +43 650 8714001
wolfgang.stegmann@gmx.at

Lehrlingsförderung:
In Höhe der für Lehrlinge anfallenden Kommunalsteuer
Über Antrag nach Abgabe der Kommunalsteuererklärung jährlich im Nachhinein.

Hausbauzuschuss

€ 720,--

Gilt für Wohnhausneubauten, bzw. für Wohnhauszubauten ab einer zusätzlichen Wohnnutzfläche von 40 m².

Flüssigstellung auf Antrag nach Abrechnung des einmaligen Kanalisations- und Wasserleitungsbeitrages.

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Klimaticket

€ 100,--

Für jedes Klimaticket Österreich und Klimaticket Steiermark Classic.

€ 75,-- Zuschuss für die Klimatickets Senioren / Jugend / Spezial

Mehr dazu in unserem Informationsblatt

Mobilitätszuschuss für Studenten

Moderne Holzheizungen

€ 180,--

Gilt für Hackschnitzelfeuerungen, Pelletsfeuerungen, Scheiterholz-gebläsekessel mit Pufferspeicher, Kachelöfen mit Brennereinsätzen als Gesamtheizsystem, Pellets-Einzelöfen oder Pellets-Zentralheizungsöfen als Gesamtheizsystem.

Flüssigstellung, wenn Förderungszusicherung auch seitens des Landes erfolgt ist.

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Photovoltaik und Solarenergie

€ 35,-- je m² installierter Kollektorfläche (max. 15m² pro Objekt)

Flüssigstellung nach Vorlage der Rechnung und der nachgewiesenen Kollektorfläche sowie Zahlungsbestätigung.

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Schülerbeihilfe

€ 75,-- pro Jahr

Auf Antrag ab dem 10. Schuljahr jeweils im Nachhinein unter Vorlage des positiven Jahreszeugnisses (bis 31.12. des Antragsjahres).

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Schwimmbadfüllung

Um in den Genuss einer Befreiung von der Kanalgebühr im Ausmaß der einmaligen Schwimmbadfüllung zu kommen, muss bei der Marktgemeinde schriftlich um Befüllung angesucht werden.

Sie müssen dem Gemeindeamt bekannt geben, wann Sie beabsichtigen Ihren Pool zu befüllen - die Terminabstimmung erfolgt mit dem Gemeindeamt.

Ihr Ansuchen ist gleichzeitig die Voraussetzung dafür, dass Sie am Jahresende die Kanalgebühr rückerstattet bekommen.

Sollte keine Bewilligung durch das Marktgemeindeamt erfolgen, kann keine Befreiung von der Kanalgebühr gewährt werden.

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Wärmepumpen

€ 150,--

Nur für Neueinbau, mind. 300l Boilerinhalt.

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