Förderungen
Es gibt seitens der Marktgemeinde für Kraubather Bürger (Hauptwohnsitz) folgende Förderungen:
Hausbauzuschuss: | € 720,-- Gilt für Wohnhausneubauten, bzw. für Wohnhauszubauten ab einer zusätzlichen Wohnnutzfläche von 40 m² Flüssigstellung mit Erteilung der Benützungsbewilligung. |
Solarenergie: | Je m² installierter Kollektorfläche € 35,-- (maximal 15 m² je Objekt) Flüssigstellung nach Fertigstellung und Vorlage einer Bestätigung über die fachgerechte Ausführung der Anlage |
Photovoltaik | Je m² € 35,-- (max 15 m²) |
Wärmepumpen: | € 150,-- Mindestens für 300 l Boilerinhalt, Nur für Neueinbau. |
Moderne Holzheizungen: | € 180,-- Gilt für Hackschnitzelfeuerungen, Pelletsfeuerungen, Scheiterholzgebläsekessel mit Pufferspeicher, Kachelöfen mit Brennereinsätzen als Gesamtheizsystem, Pellets-Einzelöfen oder Pellets-Zentralheizungsöfen als Gesamtheizsystem. Flüssigstellung, wenn Förderungszusicherung auch seitens des Landes erfolgt ist. |
Betriebsgründungen: | individuelle Förderungen möglich. Hilfen bei Betriebsgründungen/ansiedelungen: Firma Dr. Stegmann, Georgi-Siedlung 4; Lehrlingsförderung: In Höhe der für Lehrlinge anfallenden Kommunalsteuer Über Antrag nach Abgabe der Kommunalsteuererklärung, jährlich im Nachhinein. |
Studienbeihilfe: | Pro Jahr € 90,-- Über Antrag mit Vorlage der Inskriptionsbestätigung. (bis 31.12. des Antragsjahres) |
Schülerbeihilfe: | Pro Jahr € 75,-- Auf Antrag ab dem 10. Schuljahr jeweils im Nachhinein unter Vorlage des positiven Jahreszeugnisses. (bis 31.12. des Antragsjahres) |
Partikelfilter: | € 100,-- Auf Antrag unter Vorlage der Rechnung über den Einbau. |


